1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Leistungsbedingungen gelten für Anfragen, Angebote und Beauftragungen von STELLENWIRKUNG.
Anbieter:
STELLENWIRKUNG
Inhaber Anton Kiebert
Landblick 11
24857 Fahrdorf
E-Mail: anfrage@stellenwirkung.de
STELLENWIRKUNG richtet sich an Verwaltungen, öffentliche Auftraggeber, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Unternehmen und sonstige Organisationen. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Abweichende Bedingungen der anfragenden oder beauftragenden Organisation gelten nur, wenn STELLENWIRKUNG ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Leistungen ist die fachliche Prüfung, Einordnung, Überarbeitung und Schärfung konkreter Stellenausschreibungen.
STELLENWIRKUNG prüft, ob Rolle, Auftrag, Aufgaben, Anforderungen, Rahmenbedingungen und Zielgruppe in einer Ausschreibung klar genug sichtbar werden. Ziel ist keine sprachliche Kosmetik, sondern eine Ausschreibung, die als Arbeitsgrundlage für Veröffentlichung, interne Abstimmung und weitere Bearbeitung nutzbar ist.
STELLENWIRKUNG ist kein Textservice, keine Personalvermittlung, keine Rechtsberatung, keine Kampagnensteuerung, keine Anzeigenbuchung und keine allgemeine Arbeitgebermarkenberatung.
3. Leistungen
STELLENWIRKUNG arbeitet mit vier klar abgegrenzten Leistungsbausteinen.
| Leistung | Inhaltlicher Zweck | Klare Grenze |
|---|---|---|
| Kostenloser Check | Kurze Ersteinschätzung zu einer konkreten Ausschreibung, wenige konkrete Beobachtungen, einfache Problemampel und nächster sinnvoller Schritt. | Keine vollständige Analyse, keine Neufassung, keine Rückfrageschleife, keine Rechtsprüfung, keine Social-Media-Bausteine. |
| Stellenanalyse | Schriftliche Diagnose einer konkreten Ausschreibung mit Kernproblem, belegten Signalen, Problemampel, Zielgruppenwirkung und Änderungsrichtungen. | Keine Neufassung, keine neue Ausschreibungsstruktur, keine Social-Media-Bausteine, keine Rechtsprüfung. |
| STELLENWIRKUNG | Fachliche Einordnung und geschärfte Ausschreibungsfassung für eine konkrete Ausschreibung, eine Hauptfassung und eine Nachschärfung. | Keine zweite Vollversion als Standard, keine Rechtsberatung, keine Personalvermittlung, keine Kampagnensteuerung, keine Veröffentlichung. |
| Social-Media-Bausteine | Text- und Bildideen für vereinbarte Plattformen auf Basis einer geschärften Ausschreibung. | Keine Anzeigenbuchung, kein Targeting, kein Reporting, keine Veröffentlichung, keine laufende Betreuung, keine Kampagne. |
Maßgeblich ist der im Angebot konkret vereinbarte Leistungsumfang. Angaben auf der Website dienen der allgemeinen Leistungsbeschreibung und werden durch das jeweilige Angebot konkretisiert.
4. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Das Formular auf der Website ist eine Anfrage und keine kostenpflichtige Beauftragung.
Der kostenlose Check kann bei vollständiger Ausschreibung direkt erstellt werden. Für kostenpflichtige Leistungen erhält die anfragende Organisation nach Prüfung der Anfrage ein Angebot oder eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.
Ein Vertrag über kostenpflichtige Leistungen kommt erst zustande, wenn STELLENWIRKUNG ein Angebot abgibt und die anfragende Organisation dieses Angebot ausdrücklich in Textform annimmt. Eine automatische Kaufstrecke besteht nicht.
STELLENWIRKUNG kann Anfragen ablehnen, wenn die Anfrage nicht zum Leistungsprofil passt, notwendige Unterlagen fehlen, der Auftrag rechtliche Prüfung, Personalvermittlung, Kampagnensteuerung oder eine nicht leistbare Sonderbearbeitung erwarten lässt oder ein Interessenkonflikt erkennbar ist.
5. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
Die auf der Website genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Für kostenpflichtige Leistungen gelten die im Angebot genannten Preise. Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Falls für die beauftragende Organisation XRechnung, Leitweg-ID, Bestellnummer, Kostenstelle oder besondere Rechnungsangaben erforderlich sind, müssen diese Angaben spätestens vor Rechnungstellung übermittelt werden.
Zusätzlicher Umfang wird vorab abgestimmt. Mehrkosten entstehen durch zusätzlichen Umfang, zum Beispiel bei mehreren Ausschreibungen, zusätzlichen vollständigen Fassungen oder besonderen Lieferformaten. Zusätzliche Kosten entstehen nicht allein dadurch, dass eine Ausschreibung fachlich schwierig ist.
6. Mitwirkungspflichten der beauftragenden Organisation
Die beauftragende Organisation stellt die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.
Erforderlich sind insbesondere die konkrete vollständige Stellenausschreibung, Angaben zur gewünschten Leistung, Kontaktinformationen, soweit vorhanden Kontext zur Rolle, Zielgruppe, bisherige Resonanz, Pflichtbausteine, Bewerbungsweg, nicht veränderbare Bestandteile und relevante Rahmenbedingungen.
Die beauftragende Organisation ist dafür verantwortlich, keine unnötigen personenbezogenen Daten zu übermitteln und sensible interne Informationen vor Übermittlung zu prüfen.
Unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Angaben können die Bearbeitung verzögern, begrenzen oder zusätzliche Rückfragen erforderlich machen.
7. Strukturfreigabe und interne Vorgaben
Bei STELLENWIRKUNG wird vor der Bearbeitung geklärt, ob der Aufbau der Ausschreibung verändert werden darf oder ob bestimmte Abschnitte, Reihenfolgen, Pflichtbausteine oder interne Formulierungen bestehen bleiben müssen.
Übermittelte Pflichtbausteine, Gleichstellungs- und Schwerbehindertenhinweise, Datenschutzinformationen, Bewerbungsinformationen und interne Standardformulierungen werden nicht ohne ausdrücklichen Anlass entfernt. Sie können strukturiert, eingeordnet oder zur internen Prüfung markiert werden.
Wenn interne Vorgaben erst nach Lieferung mitgeteilt werden, kann dies nur im Rahmen der vereinbarten Nachschärfung berücksichtigt werden. Eine vollständige Neuausrichtung ist davon nicht umfasst.
8. Lieferung, Formate und Kommunikation
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich elektronisch. Je nach beauftragter Leistung können Ergebnisdokumente, Arbeitsfassungen, Textfassungen, Hinweise oder Social-Media-Bausteine geliefert werden.
Bei STELLENWIRKUNG umfasst die Lieferung im Standard eine fachliche Einordnung, eine geschärfte Ausschreibungsfassung als Arbeitsgrundlage und eine Nachschärfung. Konkrete Dateiformate richten sich nach dem Angebot.
Bearbeitungsfristen beginnen erst, wenn die Beauftragung erfolgt ist und die für die jeweilige Leistung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail, sofern nichts anderes vereinbart wird.
9. Nachschärfung, Korrekturen und Änderungswünsche
Eine Nachschärfung ist nur enthalten, wenn sie im jeweiligen Leistungsumfang vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart ist.
Bei STELLENWIRKUNG umfasst die Nachschärfung eine begrenzte schriftliche Überarbeitung auf Basis konkreter fachlicher Hinweise zur Rolle, zu Pflichtbestandteilen oder zu internen Vorgaben.
Die Nachschärfung umfasst keine vollständige zweite Neufassung, keine neue Produktentscheidung, keine zweite Ausschreibung, keine Kampagnenkonzeption und keine rechtliche Prüfung.
Offensichtliche Übertragungsfehler oder versehentliche formale Fehler werden nach Hinweis korrigiert. Inhaltliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können als zusätzlicher Umfang angeboten werden.
10. Interne Verantwortung der beauftragenden Organisation
Die finale Verantwortung für Veröffentlichung, interne Freigabe, rechtliche Prüfung, Eingruppierung oder Besoldung, Beteiligung, Gleichstellung, Schwerbehindertenvertretung, Datenschutz, Bewerbungsweg, Fristen und Verfahren bleibt bei der beauftragenden Organisation.
STELLENWIRKUNG kann offensichtliche Stolperstellen, Pflichtbausteine und interne Prüfpunkte markieren. Dadurch entsteht keine rechtliche, personalrechtliche oder organisatorische Freigabe.
11. Keine Rechtsberatung und keine Erfolgsgarantie
STELLENWIRKUNG leistet keine Rechtsberatung und keine verbindliche Prüfung von AGG, Eingruppierung, Laufbahnrecht, Mitbestimmung, Beamtenrecht, Datenschutzrecht oder sonstigen rechtlichen Anforderungen.
STELLENWIRKUNG übernimmt keine Garantie für Bewerbungen, Besetzungserfolg, Reichweite, Resonanz, Klickzahlen, Bewerbungsqualität oder die Zustimmung interner Freigabestellen.
Textarbeit kann Darstellung, Klarheit und interne Weiterverwendbarkeit verbessern. Sie kann harte Rahmenbedingungen wie Entgelt, Befristung, Arbeitsort, Arbeitszeit, Bewerbungsweg oder tatsächlichen Gestaltungsspielraum nicht ersetzen.
12. Nutzungsrechte an gelieferten Ergebnissen
Nach vollständiger Zahlung erhält die beauftragende Organisation das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Ergebnisse für die eigene Ausschreibung, interne Abstimmung, Veröffentlichung und vereinbarte Social-Media-Nutzung zu verwenden, zu vervielfältigen, weiterzubearbeiten und intern weiterzugeben.
Eine Weitergabe an externe Dienstleister der beauftragenden Organisation ist zulässig, soweit dies für Veröffentlichung, interne Bearbeitung, Gestaltung oder technische Umsetzung der Ausschreibung erforderlich ist.
Nicht übertragen werden Rechte an Methoden, Prüflogiken, Vorlagen, internen Arbeitsweisen, Prompts, Analysemodellen, Systemlogik und wiederverwendbarem Know-how von STELLENWIRKUNG.
13. Referenzen, Musterfälle und Vertraulichkeit
Übermittelte Ausschreibungen, Unterlagen und Informationen werden vertraulich behandelt.
Kundendaten, Ausschreibungen, Ergebnisse oder Ausschnitte daraus werden nicht ohne gesonderte ausdrückliche Freigabe als Referenz, Musterfall, Demonstrationsfall, Website-Beispiel, Social-Media-Inhalt oder Vertriebsunterlage verwendet.
STELLENWIRKUNG darf allgemeines methodisches Wissen und anonymisierte Erfahrungswerte weiterverwenden, sofern dadurch keine konkrete Organisation, Person, Stelle oder interne Information erkennbar wird.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Anfrage, Angebot, Beauftragung, Leistungserbringung, Abrechnung, Dokumentation oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Website.
Die beauftragende Organisation stellt sicher, dass sie zur Übermittlung der bereitgestellten Unterlagen und Daten berechtigt ist. Nicht erforderliche personenbezogene Daten sollen vor Übermittlung entfernt oder reduziert werden.
15. Einsatz technischer Hilfsmittel und KI
STELLENWIRKUNG kann technische Hilfsmittel einschließlich KI-gestützter Werkzeuge unterstützend einsetzen, insbesondere zur Strukturierung, sprachlichen Prüfung und Vorbereitung von Textfassungen.
Die fachliche Bewertung, Auswahl, Endbearbeitung und Verantwortung für das gelieferte Ergebnis verbleiben bei STELLENWIRKUNG. KI erstellt die Leistung nicht eigenständig und trifft keine Entscheidungen über Personen, Bewerbungen oder Einstellungen.
Für KI-gestützte Werkzeuge werden keine bewusst personenbezogenen Inhalte verwendet. Ausschreibungstexte werden vor einer solchen Nutzung anonymisiert oder um personenbezogene Angaben bereinigt.
15a. Auftragsverarbeitung
Ob STELLENWIRKUNG im Einzelfall als eigener Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter tätig wird, hängt vom konkreten Leistungszuschnitt und den übermittelten Daten ab.
Soweit für eine konkrete Beauftragung datenschutzrechtlich erforderlich, kann eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden. Ein Muster wird auf Anfrage bereitgestellt und muss im Einzelfall durch die beteiligten Stellen geprüft und ergänzt werden.
16. Haftung
STELLENWIRKUNG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STELLENWIRKUNG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die beauftragende Organisation regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für ausbleibende Bewerbungen, fehlende Besetzung, Entscheidungen Dritter, interne Freigabeentscheidungen, rechtliche Bewertung der Ausschreibung oder technische Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von STELLENWIRKUNG ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Höhere Gewalt und Störungen außerhalb des Einflussbereichs
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere technische Ausfälle, Erkrankung, Ausfall von Kommunikationsdiensten, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Umstände, können Leistungsfristen angemessen verlängern.
STELLENWIRKUNG informiert die beauftragende Organisation, wenn absehbar ist, dass sich eine vereinbarte Lieferung wesentlich verzögert.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Sollte eine Bestimmung dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
19. Stand
Stand dieser Leistungsbedingungen: 5. Mai 2026.